Allgemein
Alle Stutenbesitzer, die ihre Stuten mit Hesselhoej-Hengsten decken lassen, akzeptieren die nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Die Decksaison beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 1. September 2025.
Fehlgeburten/Fehlbildungen des Fötus/Fohlens
Ausbleibende Trächtigkeit bei der Besamung mit Hesselhoej-Hengsten oder Missbildungen bei den Nachkommen der Stute bedeuten nicht, dass der Samen von schlechter Qualität war oder der Besamungsversuch nicht erfolgreich war.
Hesselhoej.dk übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden, Verletzungen oder dergleichen an der Stute während oder nach der Zucht, Besamung, Trächtigkeit usw.
Sperma-Versand
Alle Kosten, d.h. Besamungskosten und Versand, gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Die Transportkosten können variieren.
Der Käufer garantiert, dass das gelieferte Sperma nicht für den Weiterverkauf verwendet wird.
Zahlungsbedingungen
Die Decktaxe wird mit der ersten Samenlieferung zu Beginn der Bedeckung fällig. Die Anzahl der bestellten Spermadosen pro Stute ist nicht begrenzt.
Die Deckscheine müssen spätestens bei der ersten Samenbestellung bei uns eingehen und werden erst nach vollständiger Bezahlung der Decktaxe von uns ausgefüllt, an den Züchter zurückgesandt und dem jeweiligen Verband gemeldet.
Wenn Sie mehrere Stuten mit Hesselhoej-Hengsten decken lassen, gewähren wir Ihnen folgende Rabatte auf alle weiteren Decktaxen:
- 2 oder 3 Stuten pro Saison: 10% Rabatt
- 4 oder 5 Stuten pro Saison: 15% Rabatt
- 6 Stuten oder mehr: 20% Rabatt
Es liegt in der Verantwortung des Stutenbesitzers, Hesselhoej eine von einem Tierarzt ausgestellte negative Trächtigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die Beweislast liegt beim Stutenbesitzer. Wird die negative Trächtigkeitsbescheinigung nicht vorgelegt, erlischt der Anspruch des Stutenbesitzers auf die Fohlengarantie.
DIE DECKTAXE IST BEI DER ERSTEN SAMENBESTELLUNG FÄLLIG. ES GIBT KEINE RÜCKERSTATTUNG, WENN EIN HENGST AUSSERHALB DER SAISON WEGEN VERLETZUNG, KRANKHEIT ODER VERKAUF AUSFÄLLT. ES BESTEHT JEDOCH DIE MÖGLICHKEIT, OHNE AUFPREIS EINEN ANDEREN HESSELHOEJ-HENGST ZU WÄHLEN.
Die Zahlung an Hesselhoej erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung auf unser Bankkonto.
Bitte beachten Sie, dass ein Zahlungsverzug zu einer Verzögerung der Eintragung beim zuständigen Zuchtverband führen kann.
Die Nachkommen können erst eingetragen werden, wenn der ausstehende Betrag vollständig beglichen wurde. Darüber hinaus haftet der Stutenbesitzer für Mahngebühren sowie für Kosten und Unannehmlichkeiten, die Hesselhoej durch die Nichtzahlung entstehen.
Alle Rabatte und Geschenkgutscheine sind von einer fristgerechten Zahlung abhängig.
Bei Nichtzahlung und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer Zahlungserinnerung oder Mahnung durch Hesselhoej erlischt die Rabattregelung/Vereinbarung.
Fehlende Trächtigkeit
Wird die Stute in der laufenden Decksaison nicht tragend, werden 60% gutgeschrieben und für die nächste Decksaison angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Fohlengarantie nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden kann, dass die Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Zahlungsverzugs oder ausstehender Zahlungen keine Garantie übernommen wird.
Bitte beachten Sie auch, dass Sonderpreise, Geschenkgutscheine oder Sonderangebote nicht mit der Fohlengarantie kombiniert werden können. Die Garantie gilt ausschließlich für den Züchter und nicht für die Stute.
Die Garantie kann nicht umgetauscht, verkauft oder anderweitig an Dritte übertragen werden. Die Garantie ist ein Angebot an den Züchter, wenn seine Stute nicht trächtig ist.
Embryotransfer/ICSI
Wünscht der Stutenbesitzer einen Embryotransfer, so muss dies bei der ersten Samenbestellung mitgeteilt werden.
Werden mehrere Embryonen erfolgreich gespült, wird eine zusätzliche erste Rate fällig.
Das Gleiche gilt für das Einfrieren von Embryonen.
Es liegt in der Verantwortung des Stutenbesitzers, jede Spülung, unabhängig vom Ergebnis, genau zu dokumentieren.
Mängel und Rücktrittsrecht
Recht auf Widerruf
Samenbestellungen (frischer oder gefrorener Samen oder Embryotransfer) sind Sonderbestellungen, für die das 14-tägige Rückgaberecht nicht gilt.
Rechtzeitige Lieferung
Bei Verlust oder Nichtlieferung von Samendosen kann Hesselhoej nicht haftbar gemacht werden, und es kann auch keine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten und finanziellen Kosten verlangt werden, die dem Stutenbesitzer dadurch entstehen können.
Im Falle einer Streitigkeit
Im Falle eines Rechtsstreits und einer abgeschlossenen Versicherung ist die Haftung von Hesselhoej auf den in Rechnung gestellten Betrag beschränkt.
Rechtzeitige Zahlung
Bei Zahlungsverzug erlöschen alle fälligen Skontoregelungen, das Recht auf Inanspruchnahme der Anschlussgarantie und sonstige Vereinbarungen.
Im Falle der Nichtzahlung
Im Falle einer Nichtzahlung behält sich Hesselhoej das Recht vor, das Zuchtprodukt (Fohlen) in Besitz zu nehmen, wenn die Deckgebühr oder die Transportkosten nicht bezahlt werden. Das Fohlen kann erst dann an eine andere Partei verkauft werden, wenn der ausstehende Betrag bei Hesselhoej eingegangen ist. Hesselhoej behält sich das Recht vor, das Fohlen jederzeit nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Abfohlen abzuholen, ohne dass dem Stutenbesitzer zusätzliche Kosten entstehen.
Spotilas Boesgaard
Die Konditionen für diesen Hengst sind in den oben genannten Bedingungen aufgeführt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Decktaxe in zwei Raten gezahlt wird.
Die erste Rate des Deckgeldes ist sofort mit der ersten Samenlieferung fällig.
Der zweite Teil der Decktaxe wird 70 Tage nach der letzten Besamung in Rechnung gestellt, es sei denn, es liegt eine negative Trächtigkeitsbescheinigung des Tierarztes vor.
Der Stutenbesitzer ist verpflichtet, Hesselhoej eine negative Trächtigkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Der Stutenbesitzer trägt also die Beweislast. Ohne eine negative Trächtigkeitsbescheinigung haftet der Stutenbesitzer für die zweite Rate.
Fohlengarantie für Spotilas Boesgaard:
Die Abfohlgarantie bietet eine finanzielle Absicherung für Züchter, deren Stute nicht abfohlt oder das Fohlen vor der Geburt verliert.
Falls eine Stute in der laufenden Decksaison nicht trächtig wird, bietet Hesselhoej dem Züchter die Möglichkeit, den Betrag der ersten Rate in der nächsten Decksaison zu verrechnen.
Verliert die Stute das Fohlen nach oder bis zum Fälligkeitstermin der zweiten Rate, bietet Hesselhoej dem Züchter eine Gutschrift der zweiten Rate für die nächste Decksaison an.
Es sei darauf hingewiesen, dass die zweite Rate zwar "kostenlos" zur Verfügung gestellt wird, die erste Rate jedoch bezahlt werden muss.
Diese Bestimmung bietet dem Züchter eine größere finanzielle Sicherheit für den Fall, dass er nicht trächtig wird oder nach der Zahlung der zweiten Rate ein Fohlen verliert.